Behörden sind bisher in struktureller Beweisnot
Oft stoßen Ermittler auf Vermögen, die zunächst keiner konkreten Straftat zugeordnet werden können, deren illegale Herkunft aber offensichtlich ist. Dabei geht es um Immobilien, hochwertige Autos, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen. Bislang können Vermögen „unklarer Herkunft“ nur eingezogen werden, wenn die Behörden zweifelsfrei nachweisen, dass die Vermögen aus einer Straftat herrühren. Fachleute sprechen von einer „strukturellen Beweisnot“.
Die Senatsjustizverwaltung sieht deshalb deutliche Lücken in den bisherigen Gesetzesregelungen. Eine von Berlin und Bremen geführte Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz stellte 2024 konkreten Reformbedarf fest.
Seither prüft das Bundesjustizministerium die Vorschläge – bislang ohne konkretes Ergebnis. Von der Bundesregierung liegt seit vergangener Woche allenfalls ein Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vor. Doch auch darin wird nur angekündigt, dass eine Beweislastumkehr für das Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt werden solle, insbesondere bei „auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen und Bezügen zur organisierten Kriminalität“.
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