Erstmals liegt ein konkreter Gesetzesvorschlag vor, damit die Behörden in Deutschland zweifelhafte Vermögen von Clans, Banden und Straftätern einfach beschlagnahmen können. Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorschlag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Einführung einer sogenannten Beweislastumkehr beschlossen. Demnach soll die Strafprozessordnung geändert werden.
Bereits seit 2017 wurde die Abschöpfung illegaler Vermögen erleichtert. Das prominenteste Beispiel sind 77 Immobilien des berüchtigten Remmo-Clans. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte die Immobilien der deutsch-arabischen Großfamilie wegen des Verdachts, dass diese mit Beute und Gewinnen aus kriminellen Geschäften erworben worden seien.
Zuvor waren aber Geldwäsche-Ermittlungen gegen Remmo-Mitglieder gescheitert. Bis heute sind die Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob die Immobilien zweifelsfrei mit Beutegeld gekauft wurden und deshalb vollends eingezogen werden können. Hinzu kommt: Die Ermittlungsbehörden beobachten, dass Straftäter in der Organisierten Kriminalität, aber auch bei Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstraftaten immer professioneller werden, wenn sie Beute und Erlöse verschleiern und verwerten.
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