München: Die bayerische Landeshauptstadt muss die Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee vorläufig wieder anbringen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher bestätigte. Die Stadt muss demnach zunächst einen Beschluss der Vorinstanz umsetzen, des Verwaltungsgerichts München. Dieser Beschluss sieht eine Rückkehr zu Tempo 30 vor. Dagegen läuft parallel eine Beschwerde der Stadt. Über die ist aber noch nicht entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe hat nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs begrüßt. Geschäftsführer Resch sagte, der rechtswidrige Zustand zulasten der sauberen Luft dürfe keinen Tag länger bestehen. Der Fall ist auch vor dem Hintergrund der baldigen Kommunalwahlen brisant. Die Stadt hatte das Tempolimit ursprünglich eingeführt, um die Schadstoffbelastung zu verringern. Im Januar ordnete Oberbürgermeister Reiter dann wieder Tempo 50 an.
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