Kann die Stadt sich wehren?
Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann die Stadt Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wird sie das auch tun? Das prüfe man derzeit, sagte Reiter. Ohne der städtischen Verwaltung vorgreifen zu wollen, halte er eine Beschwerde aber für richtig, unter anderem wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Der Oberbürgermeister will die Tempo-50-Schilder vorerst nicht austauschen lassen, um den Steuerzahler nicht zusätzlich zu belasten. Das Bayerische Verwaltungsgericht teilte im Gespräch mit dem BR allerdings mit, die Stadt sei ab sofort verpflichtet, die Tempo-30-Schilder wieder aufzustellen. Daran ändere auch das Einreichen einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof nichts. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, notfalls eine Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses zu beantragen, wenn die Stadt nicht selbst umgehend Tempo-30-Schilder aufstellt.