Warum gab es jetzt eine Gerichtsentscheidung?
Zwei Anwohner der Landshuter Allee wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente, die das Gericht offenbar überzeugten.
Der aktuelle Beschluss ist zwar nur vorläufig, bis das Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren entschiedet. Doch auch da könnte die Stadt unterliegen. Das Gericht hat nach Angaben eines Sprechers nämlich zugunsten der Kläger entschieden, weil die eigentliche Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat geklagt, hier gibt es aber dem Gericht zufolge noch keine Entscheidung. Die DUH argumentiert mit der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt, den man vor Gericht über mehrere Instanzen hinweg erstritten habe.
Wie argumentiert das Gericht?
Das Gericht hält die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 nicht hinreichend nachvollziehbar und vermisst eine verlässliche Grundlage. Angesichts jahrelanger Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten.
Zudem ist die Schadstoff-Prognose für dieses Jahr nach Meinung des Gerichts "extrem unsicher". Als Grund werden im Beschluss Bauarbeiten genannt wie die Instandsetzung Brücke über die Dachauer Straße. Es sei gut möglich, dass sich die Landshuter Allee in diesem Jahr zu einer "massiven Staufalle" mit negativen Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung entwickle, so das Gericht.
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