Der Aktivitätsbonus ist eine Einkommensbeihilfe für Erwerbstätige ab 18 Jahren, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Er ergänzt das Einkommen von Geringverdienern, um die Rückkehr in den Beruf zu fördern und die Kaufkraft zu stärken. Finanziert wird er vom Staat und ausgezahlt aus den Familienbeihilfefonds (CAF) und den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsfonds (MSA), wie das Arbeitsministerium mitteilt.(neues Fenster)Bis Ende 2025 werden 4,52 Millionen Leistungsempfänger und 8,76 Millionen Menschen von der Aktivitätsprämie profitieren. Die Höhe der Aktivitätsprämie ist individuell. Sie richtet sich nach dem Einkommen des Leistungsempfängers und seiner Haushaltsmitglieder sowie nach der Haushaltszusammensetzung und den bezogenen Sozialleistungen.(neues Fenster)möglicherweise wahrgenommen und die Wohnsituation.
Seit April 2025 beträgt die Pauschale für alleinstehende Personen ohne Kinder 633,21 € pro Monat. Dieser Betrag kann für Alleinerziehende, die allein für Kinder verantwortlich sind, oder für alleinstehende Schwangere, die ihre Schwangerschaft angemeldet haben, erhöht werden.
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