Berliner Senat beschließt neues Rettungsdienstgesetz

Kein Notruf bei Kleinigkeiten

Die Menschen sollen genau wissen, wann sie den Notruf wählen müssen und wann nicht, der Rettungsdienst soll keine Einsätze wegen Bagatellverletzungen fahren. Verstärkt sollen innovative Konzepte erprobt werden, etwa per Video zugeschaltete Ärztinnen am Notfallort. Manches von dem, was im Gesetzentwurf steht, wird schon praktiziert, aber jetzt rechtlich abgesichert. Etwa, dass die Feuerwehr seit einigen Monaten Notrufe nach Dringlichkeit priorisiert.

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