Familie hat trotz des Urteils zivilrechtliche Ansprüche
Allerdings, das erklärte die Ansbacher Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage, kann die Familie der Angehörigen trotz des Urteils des Militärgerichts vor einem Zivilgericht klagen. "Zivilrechtliche Ansprüche der Angehörigen bleiben durch das strafrechtliche Verfahren unberührt. Die unehrenhafte Entlassung und die damit verbundene Einstellung des Militärstrafverfahrens hindert die Angehörigen somit nicht an der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche“, heißt es. Mögliche Entschädigungsansprüche, wie beispielsweise Schmerzensgeld, werden durch das Strafverfahren also nicht beeinflusst oder aufgehoben.
Frau auf Geh- und Radweg mit Militärfahrzeug erfasst
Der damals 19-jährige Militärpolizist war am 12. Januar 2025 mit einem Dienstwagen auf der B14 in Höhe des Ansbacher Ortsteils Obereichenbach unterwegs. Dort kam er von der Fahrbahn ab, das Fahrzeug geriet auf einen Geh- und Radweg und erfasste eine 33-jährige Frau. Die Mutter erlitt durch den Zusammenstoß schwerste Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie wenig später starb.
US-Soldat am Steuer eingeschlafen?
Wie es zu dem Unfall kam, ist noch immer nicht vollständig geklärt. Kurz nach dem Unfall erklärte die Ansbacher Staatsanwaltschaft, dass bei dem Militärpolizisten weder Alkohol noch Drogen nachgewiesen wurden. Weiter hieß es, dass Gutachter kein Bremsmanöver feststellen konnten. Daher sei es plausibel, dass der Fahrer möglicherweise am Steuer eingeschlafen sei.
Auf erneute Nachfrage zum Unfallhergang erklärte die Staatsanwaltschaft heute gegenüber dem BR: "Ob der beschuldigte US-Soldat damals am Steuer eingeschlafen ist, ließ sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens nicht mit Sicherheit feststellen, so dass wir dies weder ausschließen noch bestätigen konnten."
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