Als Gründe nennt das Ressort unter anderem Probleme bei der Ladeinfrastruktur und das hohe Gesamtgewicht durch die spezielle Polizeiausrüstung. Zudem fehlt es laut Ministerium an Platz für das notwendige Equipment. Auch die Höchstgeschwindigkeit der eingesetzten VW-Modelle von 160 km/h sei für Verfolgungsfahrten ein limitierender Faktor.
Entwicklung im Blick behalten
Ganz abgeschrieben sind E-Fahrzeuge damit aber nicht. "Positiv beurteilt wird aktuell lediglich der Einsatz als Botenfahrzeuge außerhalb des polizeilichen Einsatzgeschehens. Diese Einschätzungen decken sich teilweise auch mit den Erfahrungen anderer Blaulichtorganisationen", heißt es gegenüber der "Krone".
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