Ein Feuerlöscher zu Hause ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Veröffentlicht im Amtsblatt am 10. Januar 2011, Dekret Nr. 2011-36(neues Fenster)Rauchmelder sind Pflicht. Seit dem 8. März 2015 muss diese Sicherheitsvorrichtung in allen Wohnungen installiert sein. Für Feuerlöscher besteht hingegen keine gesetzliche Pflicht.
Beachten Sie, dass in Wohngebäuden mit einer Höhe von über 50 Metern Feuerlöscher an den Notausgängen und im Treppenhaus angebracht sein müssen.
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