13-Jähriger sticht mit Messer auf Mitschüler ein

Da Kinder unter 14 Jahren in Deutschland strafunmündig sind, droht ihm kein Strafverfahren. Dennoch wollen die Behörden die Hintergründe klären. Ziel sei es, gemeinsam mit dem Jugendamt der Familie entsprechende Unterstützung anzubieten, so die Ermittler.

Auch das Kompetenzzentrum gegen Extremismus beim Staatsschutz ist eingeschaltet und steht bereits in Kontakt mit den Angehörigen.

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